Rechtsanwalt Raúl Siegert
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht & Allgemeines Zivilrecht
Viele Menschen schrecken die vermeintlich sehr hohen Kosten ab, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Rechtsberatung sowie rechtliche Unterstützung müssen jedoch nicht zwingend sehr teuer sein. Die Grundlage zur Berechnung der Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts stellt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dar.
Jedoch kann Personen mit geringem Einkommen für die außergerichtliche zivilrechtliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe gewährt werden. Auch sind gebührenrechtliche Vereinbarungen möglich.
Beratungshilfe
Sofern Sie Beratungshilfe erhalten, müssen Sie für die Beratung und gegebenenfalls außergerichtliche Vertretung maximal 15 EUR an mich zahlen (Nr. 2500 VV RVG). Den Beratungsschein erhalten Sie (bei Vorliegen der Voraussetzungen) bei der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Sollen Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten geführt werden, kann hierfür zudem bei Personen mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. Gerne beraten wir Sie auch diesbezüglich und unterstützen Sie ebenfalls bei einer entsprechenden Beantragung.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, ist eine Kostenübernahme zu beantragen und Sie müssen gegebenenfalls gar nichts für die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bezahlen.
Kostentransparenz
Selbst wenn diese soeben aufgeführten eventuellen Möglichkeiten für Sie nicht gegeben sind, müssen Sie jedoch keine unerwarteten, exorbitant hohen Rechnungen befürchten. Vor jedem Tätigwerden besprechen und erläutern wir Ihnen gerne die voraussichtlich auf Sie zukommenden Kosten. Auch informiere ich Sie, sobald Ihr Anliegen bekannt ist und noch vor der Erstberatung, über die Kosten der Beratung. Entscheidend ist der Streitwert und/bzw. die Schwierigkeit des Falles. Des Weiteren werden die Kosten der Erstberatung bei einer anschließenden Mandatierung komplett auf die während der weiteren Tätigkeit entstehenden anwaltlichen Auslagen und Gebühren angerechnet (sprich abgezogen).
Individualvereinbarungen
Auch sind Individualvereinbarungen im außergerichtlichen Bereich möglich. Insbesondere wenn Sie ein Unternehmen haben, könnte es beispielsweise deutlich günstiger sein, wenn Sie mich grundsätzlich mit der Forderungseintreibung gegenüber Ihrer Kunden beauftragen. Gerne können wir eine individuelle Vereinbarung treffen. Sehr gerne unterstütze ich regionale Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen, sofern die Forderungen nicht durch unlautere Mittel erzielt werden.