Rechtsanwalt Raúl Siegert
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht & Allgemeines Zivilrecht
Haben Sie beispielsweise Probleme mit Ihrem Telefon-/Internetanbieter, Ihrem Leasingvertragspartner, einem Abonnement, Gewährleistungsanspruch, dem Käufer/Verkäufer Ihres Autos oder auch mit einem Vertragspartner, der ihre berechtigten Rechnungen nicht bezahlt, können Sie sich gerne an mich wenden.
Sofern die Privatperson jedoch den Markenrechtsverstoß trotz Möglichkeit und nach entsprechender Aufforderung nicht beseitigt bzw. unterlässt oder der Verstoß wissentlich zur Gewinnerzielungsabsicht begangen wurde, ist unseres Erachtens die Aufforderung zur Zahlung eines relativ hohen Betrages durchaus gerechtfertigt. Schließlich ist die Entwicklung von Produkten für Unternehmen stets sehr teuer. Auch kann es zu einem immensen Imageverlust eines Unternehmens führen, wenn sich zahlreiche nachgemachte minderwertige Produkte mit ihrem Firmenlogo auf dem Markt befinden und diese minderwertigen Produkte dann von vielen Menschen dem Unternehmen zugerechnet werden. Daher stehe ich Ihnen in diesen Fällen zur Verfügung und werde mit aller Kraft Ihre Rechte durchsetzen. Entscheidend ist, dass der Schutz der Marke und des Ansehens des Unternehmens für das Unternehmen im Vordergrund steht, und nicht die Erzielung von hohen Gewinnen durch hohe kostenpflichtige Abmahnungen erreicht werden soll.
Ebenfalls zur Verfügung stehe ich selbstverständlich für die Mandatierung durch Privatpersonen oder Unternehmen, die sich gegen unberechtigte bzw. zu hohe Abmahnungen wehren möchten. Wichtig ist in diesem Falle stets ein schnelles Handeln, weshalb Sie nach Erhalt einer Abmahnung umgehend reagieren sollten, z.B. Sie kontaktieren mich.
Marken- / Urheberrechtsschutz
Ich persönlich halte es für moralisch nicht vertretbar, von Privatpersonen, die aus Unwissenheit ein Plagiat verkauft bzw. einen Markenrechtsverstoß begangen und allenfalls nur einen sehr geringen Gewinn erzielt haben, hohe Geldbeträge für eine Abmahnung zu verlangen. Deshalb stehe ich für derartiges nicht zur Verfügung.
Vielmehr sollte in solchen Fällen meines Erachtens die Privatperson auf den Markenrechtsverstoß hingewiesen sowie zur (sofern noch möglich) umgehenden Beseitigung des Verstoßes und allenfalls zur Zahlung eines geringen Betrages, den das Unternehmen als Schaden erlitten hat, aufgefordert werden. Dies kann bei einer Mandatierung selbstverständlich auch von mir durchgeführt werden.
Sofern die Privatperson jedoch den Markenrechtsverstoß trotz Möglichkeit und nach entsprechender Aufforderung nicht beseitigt bzw. unterlässt oder der Verstoß wissentlich zur Gewinnerzielungsabsicht begangen wurde, ist unseres Erachtens die Aufforderung zur Zahlung eines relativ hohen Betrages durchaus gerechtfertigt. Schließlich ist die Entwicklung von Produkten für Unternehmen stets sehr teuer. Auch kann es zu einem immensen Imageverlust eines Unternehmens führen, wenn sich zahlreiche nachgemachte minderwertige Produkte mit ihrem Firmenlogo auf dem Markt befinden und diese minderwertigen Produkte dann von vielen Menschen dem Unternehmen zugerechnet werden. Daher stehe ich Ihnen in diesen Fällen zur Verfügung und werde mit aller Kraft Ihre Rechte durchsetzen. Entscheidend ist, dass der Schutz der Marke und des Ansehens des Unternehmens für das Unternehmen im Vordergrund steht, und nicht die Erzielung von hohen Gewinnen durch hohe kostenpflichtige Abmahnungen erreicht werden soll.
Ebenfalls zur Verfügung stehe ich selbstverständlich für die Mandatierung durch Privatpersonen oder Unternehmen, die sich gegen unberechtigte bzw. zu hohe Abmahnungen wehren möchten. Wichtig ist in diesem Falle stets ein schnelles Handeln, weshalb Sie nach Erhalt einer Abmahnung umgehend reagieren sollten, z.B. Sie kontaktieren mich.